Kurzgutachten

Kurzgutachten in Bielefeld für kleinere Schäden

Kratzer, Delle, Parkrempler: Bei Bagatellschäden reicht oft ein Kurzgutachten. Es ist schnell erstellt, wird von Versicherungen anerkannt und sichert Ihren Anspruch.

  • Für Schäden bis ca. 750 €
  • Schnell erstellt
  • Von Versicherungen anerkannt

Was ist ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten ist eine kompakte Form des Schadensgutachtens für kleinere Schäden. Es dokumentiert den Schaden mit Fotos, beschreibt ihn fachlich und kalkuliert die Reparaturkosten. Damit können Sie Ihren Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung sauber belegen – auch wenn sich ein vollständiges Gutachten nicht lohnt.

Wann reicht ein Kurzgutachten?

Bei sogenannten Bagatellschäden. Als Faustregel gilt eine Grenze von etwa 750 € Reparaturkosten. Typische Fälle:

  • Kratzer oder Schrammen im Lack nach einem Parkrempler
  • Kleine Dellen an Tür, Kotflügel oder Stoßfänger
  • Beschädigte Außenspiegel, Zierleisten oder Kennzeichenhalter
  • Leichte Schäden an Felgen oder Radkappen
Vorsicht bei „kleinen“ Schäden.Moderne Fahrzeuge haben hinter dem Stoßfänger Parksensoren, Radarsensoren und Halterungen. Was nach 300 € aussieht, kann schnell 2.000 € kosten. Ich prüfe deshalb immer zuerst, ob wirklich ein Bagatellschaden vorliegt – sonst bekommen Sie ein vollständiges Unfallgutachten.

Kurzgutachten, Kostenvoranschlag oder Vollgutachten?

KostenvoranschlagKurzgutachtenVollgutachten
Geeignet fürsehr kleine SchädenSchäden bis ca. 750 €Schäden ab ca. 750 €
Erstellt vonWerkstattSachverständigerSachverständiger
Fotodokumentationmeist neinjaja, ausführlich
Wertminderungneinin der Regel neinja
Nutzungsausfallneinneinja

Wer bezahlt das Kurzgutachten?

Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, sind auch die Kosten eines Kurzgutachtens Teil Ihres Schadens und werden von der Versicherung des Verursachers übernommen. Bei Bagatellschäden achten Versicherungen allerdings genau auf die Verhältnismäßigkeit – deshalb ist es wichtig, die passende Gutachtenart zu wählen. Genau dabei berate ich Sie vorab.

So läuft es ab

  1. Fotos schicken. Per WhatsApp an 0176 23642420 – eine Übersicht und ein paar Nahaufnahmen reichen.
  2. Einschätzung. Ich sage Ihnen, ob ein Kurzgutachten genügt oder ein Vollgutachten sinnvoll ist.
  3. Besichtigung und Gutachten. Ich sehe mir das Fahrzeug an und erstelle das Kurzgutachten zeitnah.
  4. Regulierung. Auf Wunsch geht das Gutachten direkt an die Versicherung.
Häufige Fragen

Fragen zum Kurzgutachten

Bis zu welcher Schadenshöhe reicht ein Kurzgutachten?

Als Faustregel bis etwa 750 € Reparaturkosten. Liegt der Schaden darüber, ist ein vollständiges Unfallgutachten üblich und sinnvoll.

Ist ein Kurzgutachten besser als ein Kostenvoranschlag?

Ein Kurzgutachten stammt von einem unabhängigen Sachverständigen und enthält eine Fotodokumentation. Das macht es gegenüber der Versicherung belastbarer als einen Kostenvoranschlag der Werkstatt.

Woher weiß ich, ob mein Schaden ein Bagatellschaden ist?

Von außen oft gar nicht, weil Schäden hinter Stoßfängern versteckt sein können. Schicken Sie mir Fotos – ich gebe Ihnen eine erste Einschätzung.

Zahlt die Versicherung das Kurzgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten zum Schaden und werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.

Unfall gehabt? Ich helfe sofort.

Rund um die Uhr erreichbar – in Bielefeld und ganz OWL.

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