Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten ist eine kompakte Form des Schadensgutachtens für kleinere Schäden. Es dokumentiert den Schaden mit Fotos, beschreibt ihn fachlich und kalkuliert die Reparaturkosten. Damit können Sie Ihren Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung sauber belegen – auch wenn sich ein vollständiges Gutachten nicht lohnt.
Wann reicht ein Kurzgutachten?
Bei sogenannten Bagatellschäden. Als Faustregel gilt eine Grenze von etwa 750 € Reparaturkosten. Typische Fälle:
- Kratzer oder Schrammen im Lack nach einem Parkrempler
- Kleine Dellen an Tür, Kotflügel oder Stoßfänger
- Beschädigte Außenspiegel, Zierleisten oder Kennzeichenhalter
- Leichte Schäden an Felgen oder Radkappen
Kurzgutachten, Kostenvoranschlag oder Vollgutachten?
| Kostenvoranschlag | Kurzgutachten | Vollgutachten | |
|---|---|---|---|
| Geeignet für | sehr kleine Schäden | Schäden bis ca. 750 € | Schäden ab ca. 750 € |
| Erstellt von | Werkstatt | Sachverständiger | Sachverständiger |
| Fotodokumentation | meist nein | ja | ja, ausführlich |
| Wertminderung | nein | in der Regel nein | ja |
| Nutzungsausfall | nein | nein | ja |
Wer bezahlt das Kurzgutachten?
Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, sind auch die Kosten eines Kurzgutachtens Teil Ihres Schadens und werden von der Versicherung des Verursachers übernommen. Bei Bagatellschäden achten Versicherungen allerdings genau auf die Verhältnismäßigkeit – deshalb ist es wichtig, die passende Gutachtenart zu wählen. Genau dabei berate ich Sie vorab.
So läuft es ab
- Fotos schicken. Per WhatsApp an 0176 23642420 – eine Übersicht und ein paar Nahaufnahmen reichen.
- Einschätzung. Ich sage Ihnen, ob ein Kurzgutachten genügt oder ein Vollgutachten sinnvoll ist.
- Besichtigung und Gutachten. Ich sehe mir das Fahrzeug an und erstelle das Kurzgutachten zeitnah.
- Regulierung. Auf Wunsch geht das Gutachten direkt an die Versicherung.